Beschluss: zurückgestellt

Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.     Der Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den Spielzeiten 2021/22, 2022/23 und 2023/24 sowie bis Dezember 2024 (sog. Nachlaufkosten) zu.

 

Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln-Deutz bespielen. Das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen. Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus und im Depot stattfinden.

 

2.     Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Übergabe des Bühnenensembles am Offenbachplatz an die Sparten für das I. Quartal 2024 vorgesehen ist. Eine Wiedereröffnung der Bühnen wird damit zur Spielzeit 2024/25 erfolgen.

Der Rat hat am 16.09.2021 (2664/2021) ein Sanierungsbudget inkl. Risiken in Höhe von 642,7 Mio. € beschlossen.

 

3.     Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist derzeit bis zum 31.12.2022 zzgl. Nachlaufkosten bis Juli 2023 durch Ratsbeschlüsse abgesichert. Die bisherigen Beschlüsse zum Interim beinhalten ein Budget von insgesamt rund 113,5 Mio. €.

Durch die Verlängerung des Interims bis 12/2024 wird eine Erhöhung dieses Budgets um 17,3 Mio. € beschlossen.

 

Die erforderlichen Mittel für das Interim bis Dezember 2024 sind bereits in ausreichender Höhe in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen und des Haushaltes der Stadt Köln vorgesehen. Durch den gegenständlichen Beschluss kommt es nicht zu Veränderungen des Haushaltes der Stadt Köln

 

Das Gesamtbudget für das Bühneninterim von 2010 bis 2024 wird damit 130,8 Mio. € betragen.

 

4.     Das etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer weiterhin sparsamen Bewirtschaftung des Interims fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig auf Basis von Controllingberichten informiert.

 

5.     Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 

6.     Die Verwaltung wird aufgefordert, vor der Beendigung der Nutzung von Staatenhaus und ggf. Depot als Interimsspielstätten die politischen Gremien per Mitteilung zu informieren.

 

7.     Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit 2024/25 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wird in die nächste Sitzung vertagt.