Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat, wie in Anlage 2 formuliert, zu beschließen:
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche
Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf
zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der
neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß §
9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule geführt werden.
2)
Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule
Gemeinsames Lernen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde
bereits mit diesem Beschluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW.
3)
Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter
Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1,
- den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858
Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
aufzulösen.
- Die Ildefons-Herwegen-Schule, GGS
Kirchweg, 50858 Köln-Junkersdorf ab dem Schuljahr 2023/24 dreizügig
festzulegen.
4)
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung
Köln umgehend nach Beschlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs.
3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und
zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen.
5)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der
Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.