Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat, wie in Anlage 2 formuliert, zu beschließen:

Beschluss:

1)    Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am Standort Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der neuen Grundschule wird auf 3 Züge festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztagsschule geführt werden.

2)    Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Lernen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Beschluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW.

3)    Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1,
- den Teilstandort der Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138, 50858 Köln-Junkersdorf am Standort Donauweg 30 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen.
- Die Ildefons-Herwegen-Schule, GGS Kirchweg, 50858 Köln-Junkersdorf ab dem Schuljahr 2023/24 dreizügig festzulegen.

4)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der Schule und zur Auflösung des Teilstandortes zu stellen.

5)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig empfohlen.