Nachtrag: 07.02.2022 Nummer 5
Sitzung: 14.02.2022 SHA/0010/2022
Zusatz: Nachtrag 07.02.2022
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 4418/2021
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1.
Die
Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter
dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023
beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht
unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung
Arnsberg.
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten
Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten
Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines
städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:
- Für das
Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen
im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity,
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses
Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan
per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht
bereitgestellt.
- Für das
Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von
insgesamt 742.377,39 €.
Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf.
durch Umschichtungen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen
und allgemeine Umlagen,
vorsehen.
Begründung der Dringlichkeit
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein
entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der
Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022
ist zwingend erforderlich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der
Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige
Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.