Geänderter
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt eventuell entstehende
Mehrkosten/Mehraufwendungen zu prüfen, wenn:
1. Bei Schulneubauten Küchen so konzipiert
werden, dass das Selbstkochen z.B. durch einen Koch oder eine Köchin die Regel
ist.
2. Langfristig Schulen, die über keine für das
Selbstkochen geeignete Ausstattung verfügen, sukzessive so umgebaut werden,
dass Frischkochen ermöglicht wird.
3. Bei Schulneubauten Lehrküchen
eingeplant werden, so dass das Selbstkochen im Rahmen der Ernährungslehre und
in Projekten erfolgen kann.
4. Langfristig Schulen, die über
keine Lehrküche verfügen, sukzessive so umgebaut werden, dass Kochen im Rahmen
des Unterrichtes und der Projektarbeit ermöglicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.