Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 6,84 Mio €.

Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitätsladeinfrastruktur.

 

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben.

 

Beschlussalternative:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 7,87 Mio €.

Die Umsetzung erfolgt im Passivhausstandard. Die Verwaltung wird hierzu mit entsprechenden Umplanungen beauftragt. Darüber hinaus umfasst der Neubau eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitätsladeinfrastruktur.

 

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen und soll am 04.04.2022 erneut im Bauausschuss vorgelegt werden.