Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Gebäudewirtschaft künftige Bauvorhaben, bei denen Eingriffe in die Natur eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfordern, durch eine „Vorbereitende ökologische Baubegleitung“ vorzubereiten.

 

Dies gilt ebenfalls für alle Bauvorhaben, die sich noch nicht in der Leistungsphase  2 (Vorplanung) oder weiter befinden

 

Ablauf und Umfang der ökologischen Baubegleitung soll umfassen:

Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum

·         Bestandsaufnahme und Ortsbesichtigung

  • Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
  • Welche landschaftlichen und abiotischen Faktoren liegen vor?
  • Welche biotischen Faktoren liegen vor?

 

Darstellung und Bewertung des Eingriffs

·         Konfliktanalyse

  • Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Schutzgüter (Boden, Klima, Wasser, Flora, Fauna, Landschaftsbild und Mensch)

 

Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

·         Prüfung, welche Maßnahmen sowohl verpflichtend als auch generell möglich sind, wie zum Beispiel:

o   Ersatzzahlungen

o   Gründächer

o   Brutmöglichkeiten für Gebäudebrüter

o   Insektenhotels

o   Totholzhaufen

o   Fassadenbegrünung

o   neue Bepflanzung nach Fertigstellung

 

Eingriffsbilanzierung

·         Gegenüberstellung des Ist und Soll Zustandes

·         Kompensationsbewertung

 

Abschlussbetrachtung

·         Ergebnis der Bilanzierung

·         Handlungsempfehlung / Umsetzung

 

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und die zuständigen Bezirksvertretungen werden über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen informiert.  Die Ergebnisse werden Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind.

 

Bei Schulbauvorhaben die durch General- oder Totalunternehmer realisiert werden, erfolgt die Information an die Gremien vor Vergabebeginn. Die beauftragten Unternehmen werden verpflichtet, die Handlungsempfehlungen zu beachten.

 

Nach 10 durchgeführten Baubegleitungen erfolgt eine Evaluation, inwieweit es zielführend ist, dieses Instrument auf alle Bauvorhaben auszudehnen, bei denen die Stadt Köln die Bauherrenfunktion innehat.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, Fraktion VOLT, FDP-Fraktion, Fraktion die Linke gegen die Stimmen der SPD zugestimmt.