Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf
nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 – Innenstadt ohne
Einschränkung zustimmt und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) die
Satzung zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes ‚Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof
Köln Messe/Deutz’
in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen
nach dem vereinfachten Verfahren bis zum 31.12.2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.