Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit der Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf gemäß des in Vorlage 0540/2021 dargestellten Buskonzeptes nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen, auch falls eine Mitfinanzierung durch die ansässigen Unternehmen nicht erreicht wird. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im August 2022.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der KVB die Fahrgastentwicklung in den zwei Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt kontinuierlich zu beobachten. Sofern der durchschnittliche Besetzungsgrad in diesen zwei Jahren weniger als 10 Fahrgäste pro Fahrt auf dem Linienabschnitt zwischen Junkersdorf und Marsdorf beträgt, sollte das Angebot modifiziert, gegebenenfalls wieder eingestellt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

3.      Der Rat spricht sich darüber hinaus für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 und den damit verbundenen Anpassungen der Buslinien 136 und 148 aus. Die Umsetzung erfolgt zeitgleich mit der oben genannten Verlängerung der Buslinie 143 nach Marsdorf, voraussichtlich im August 2022.

Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Corona-Pandemie zeitgerecht durchführen lassen.

4.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Ausweitung der Betriebszeiten der Buslinie 143 nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der aus beiden Maßnahmen entstehende zusätzliche Verlust der KVB i. H. v. 21.000 Euro für 2022 und 50.000 Euro für 2023 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023 und 2024 ff prognostiziert.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Nicht anwesend: Frau Kanis (CDU), Frau Finsterle (AFD), Herr Fiedler (SPD)