Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
den gefassten Einleitungsbeschluss vom 15.09.2016 (Session-Nr 1567/2016) für
das Gebiet nördlich des Fernsehturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich
der Subbelrather Straße und westlich des Inneren Grüngürtels (Gemarkung
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in
Köln-Neustadt/Nord— Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in Köln-Neustadt/Nord—
aufzuheben.
2.
beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB für das Gebiet Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474,
1494 und 1495 —Arbeitstitel: "Campus Colonius Nord" in
Köln-Neustadt/Nord — einzuleiten
mit dem Ziel, Mischnutzung
festzusetzen;
3. beauftragt die Verwaltung, mit dem
Investor auf Grundlage der beigefügten Rahmenbedingungen für den Bereich
nördlich Subbelrather Straße bis südlich Venloer Straße entlang der Inneren
Kanalstraße einschließlich Innerer Grüngürtel ein zweiphasiges
Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
4. beschließt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens,
die Durchführung der (erneuten) freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).
Abstimmungsergebnis:
1. Abstimmung: Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI):
„2. (…) einzuleiten
mit dem Ziel, Mischnutzung
festzusetzen;“
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Scholz (GUT).
2. Abstimmung: Geänderte Beschlussvorlage
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).