Beschluss:

Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt:

Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2022:
Projekt – und Baukostenzuschüsse bis zu maximal                25.000 Euro

Förderzeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024:
Institutionelle Förderungen bis zu jährlich maximal               184.500 Euro

 

In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023ff.

Mit Beschluss 4350/2021 vom 10.02.2022, „Förderprogramm „Dritte Orte“ - 1. Genehmigung für die Förderphase 2022ff“ wurden Mittel in Höhe von 327.880 Euro bewilligt.

Mit der 2. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden weitere Mittel in Höhe von 209.500 Euro verwendet.

Für die verbleibenden Fördermittel in Höhe von 262.620 Euro sind entsprechend der Antragslage Förderungen kleinerer Initiativen vorgesehen, die bis zur maximalen Höhe der Fördermittel von 800.000 Euro zur Entscheidung vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.