Nachtrag: 17.03.2022 Nummer 1
Sitzung: 28.03.2022 SHA/0011/2022
Zusatz: Nachtrag, zugesetzt 17.03.2022
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3478/2021
Beschluss:
Der Ausschuss Schule
und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt die Einrichtung des Neubaus mit einer
Dreifachturnhalle des Gymnasiums, Zusestraße
Köln-Widdersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.740.000 Euro (investiver
Anteil: 2.005.000,00 Euro, konsumtiver Anteil: 1.735.000 Euro).
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich
rund 1.735.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln
des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung der investiven
Einrichtungskosten in Höhe von rund 1.820.600 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr
2022 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben
in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. – Einrichtung Neubau. Die
restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 184.400 Euro sind im
Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile
9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle
4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule vorgesehen. Die Mittel in Höhe von
184.400 Euro werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der
Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. – Einrichtung Neubau
bereitgestellt.
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe
in Höhe von 2.005.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei
Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. für die Einrichtung des Neubaus mit einer
Dreifachturnhalle des Gymnasiums, Zusestraße, Köln-Widdersdorf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt