Nachtrag: 17.03.2022 Nummer 1

Zusatz: Nachtrag, zugesetzt 17.03.2022

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus mit einer Dreifachturnhalle des Gymnasiums, Zusestraße Köln-Widdersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.740.000 Euro (investiver Anteil: 2.005.000,00 Euro, konsumtiver Anteil: 1.735.000 Euro).


Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 1.735.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 1.820.600 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus veranschlagten Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. – Einrichtung Neubau. Die restlichen investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 184.400 Euro sind im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4031-0301-0-7000 – Offene Ganztagsschule vorgesehen. Die Mittel in Höhe von 184.400 Euro werden im Haushaltsjahr 2022 per Sollumbuchung auf der Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. – Einrichtung Neubau bereitgestellt.

2.    Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.005.000 € im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-3-3091 – GY Zusestr. für die Einrichtung des Neubaus mit einer Dreifachturnhalle des Gymnasiums, Zusestraße, Köln-Widdersdorf.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt