Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf  für das Gebiet zwischen der Subbelrather Straße und der Äußere Kanalstraße mit der Flurstücksnummer 133, Flur 73, Gemarkung Müngersdorf—Arbeitstitel: (Subbelrather Straße 486-494 in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 8;

2.       den Bebauungsplan Nummer 63474/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI bei Enthaltung von Bezirksvertreter Scholz (GUT).