Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans
betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 62460/02 –Arbeitstitel:
Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in
Köln-Vogelsang – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des
Stadtentwicklungsausschusses vom 10. März 2016 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe
Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für
das Gebiet zwischen Teichrohrsängerweg, Am Wassermann, Wasseramselweg,
Girlitzweg, einer bewaldeten Aufschüttung sowie einem bestehenden
Kindermöbelgeschäft in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg,
1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang—abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3 und 4;
3. den Bebauungsplan Nummer 62460/02
–Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule
Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.