Nachtrag: 03.05.2022
Sitzung: 03.05.2022 KuK/0015/2022
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: AN/0965/2022
Beschluss:
In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich
kulturelle Bildung 100.000€ (Bereich 04 Kunst und Wissenschaft, 0416
Kulturförderung) freigegeben, um einen kommunalen Fonds „Kulturelle Bildung“
aufzulegen.
Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung
entscheidet eine Jury, zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuerguppe
KUBIK d,.h. amts- und dezernatsübergreifend aus dem Amt für Schulentwicklung,
dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Weiterbildung, dem
Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt zwei bis drei Mal im Jahr
und entscheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen Programme.
Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und
Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt.
Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um
Berücksichtigung folgender Punkte:
-
Prozess der
Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst
unbürokratisch für die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende
Künstler*innen, Träger der freien Szene) und Sachkosten finanzieren zu können.
Eine Jury (Gremium aus Verwaltung und Institutionen kultureller Bildung)
entscheidet über Förderung.
-
Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen,
Gruppen, Vereinen oder Einrichtungen gestellt werden.
-
Inhaltliche Kriterien:
o
Gefördert
werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie dem Bereich Kunst
und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich Bildung, Jugend,
Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit zwischen Künstler*in
oder Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Jugendclub).
o
Es
werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, reine
theater- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- und
Tanzprojekte, die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion,
Kunstvermittlung oder Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kindern,
Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior*innen neue Zugangsformen zu Kunst
und Kultur. Die Teilnehmenden nutzen die Bühne, das Tonstudio, Zeichnungen,
Texte, Skulpturen, Kameras und vieles mehr, um ihre eigenen Ideen umzusetzen
und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Projekte
aller künstlerischen Richtungen können sich für eine Förderung bewerben.
o
Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit
Künstler*innen, Institutionen der freien Szene, ggf. weiteren Institutionen
o
Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext
o
Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der
Zielerreichung seitens der Antragsteller*innen
-
Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr
geben.
-
Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und
institutionelle Förderungen, für
Kooperationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit Themen
auseinandersetzen, die sie bewegen.
Wir bitten die Verwaltung, ein
entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im Haushaltsplan vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse
Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie Schule und Weiterbildung über die weiteren
Schritte in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird in die nächste Sitzung vertagt.