Nachtrag: 03.05.2022

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich kulturelle Bildung 100.000€ (Bereich 04 Kunst und Wissenschaft, 0416 Kulturförderung) freigegeben, um einen kommunalen Fonds „Kulturelle Bildung“ aufzulegen.

 

Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung entscheidet eine Jury, zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuerguppe KUBIK d,.h. amts- und dezernatsübergreifend aus dem Amt für Schulentwicklung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Weiterbildung, dem Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt zwei bis drei Mal im Jahr und entscheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen Programme. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt.

 

Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um Berücksichtigung folgender Punkte:

 

-          Prozess der Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst unbürokratisch für die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende Künstler*innen, Träger der freien Szene) und Sachkosten finanzieren zu können. Eine Jury (Gremium aus Verwaltung und Institutionen kultureller Bildung) entscheidet über Förderung.

-          Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Einrichtungen gestellt werden.

-          Inhaltliche Kriterien:

o   Gefördert werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie dem Bereich Kunst und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit zwischen Künstler*in oder Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Jugendclub).

o   Es werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, reine theater- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- und Tanzprojekte, die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion, Kunstvermittlung oder Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior*innen neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur. Die Teilnehmenden nutzen die Bühne, das Tonstudio, Zeichnungen, Texte, Skulpturen, Kameras und vieles mehr, um ihre eigenen Ideen umzusetzen und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Projekte aller künstlerischen Richtungen können sich für eine Förderung bewerben.

o   Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit Künstler*innen, Institutionen der freien Szene, ggf. weiteren Institutionen

o   Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext

o   Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der Zielerreichung seitens der Antragsteller*innen

-          Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr geben.

-          Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und institutionelle Förderungen, für Kooperationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit Themen auseinandersetzen, die sie bewegen.

 

Wir bitten die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im Haushaltsplan vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie Schule und Weiterbildung über die weiteren Schritte in Kenntnis zu setzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wird in die nächste Sitzung vertagt.