Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung möge mit jeweiligen Begründungen darstellen, welche Haltestellen, Haltepunkte und Bahnhöfe im Stadtbezirk Kalk dem Grundsatz der Barrierefreiheit uneingeschränkt Rechnung tragen und welche nicht.

2.      Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, wie häufig die Aufzüge und Rolltreppen für die unter Punkt 1 genannten Einrichtungen im Jahr 2007 nicht funktionsfähig waren, wie lange die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit in Anspruch genommen hat, welche Kosten dafür entstanden sind und welcher Anteil der Kosten mittelbar Privaten zu erstatten waren .

3.      Aus Sicht der Fachverwaltung sollen zu den unter Punkt 1 genannten Einrichtungen potentielle Lösungsvorschläge nebst einer Auflistung der Kosten dargestellt werden.

4.      Die zuständigen Ausschüsse im Rat der Stadt Köln, insbesondere der Verkehrsausschuss, sollen ebenfalls mit diesem Antrag befasst werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.