Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Richtlinie zur Förderung
von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im
Bereich LSBTI“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses
ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms.
- Ferner beschließt der Rat, die Entscheidung über die Bewilligung
der einzelnen Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der beiliegenden
Förderrichtlinie dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu
übertragen. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen
Antragstellungen erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für
Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie. Diese wird dem
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vor Förderzusage und
Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
Die in 2022 benötigten
Finanzmittel in Höhe von 80.000 € sind - im Rahmen eines Gesamtpaketes von
200.000 € über den politischen Veränderungsnachweis zur Umsetzung von Maßnahmen
aus dem LSBTI-Aktionsplan - im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504,
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt und stehen dort einmalig für 2022 zur
Verfügung.
Da der Betrag in Höhe von
80.000 € entgegen des ursprünglichen Verwendungszwecks nunmehr als
Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerichtet werden soll, ist zudem im
Haushaltsjahr 2022 eine Umveranschlagung im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Leistungen und Diversity in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen,
erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.