Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses ersten Kölner LSBTI-Förderprogramms.

 

  1. Ferner beschließt der Rat, die Entscheidung über die Bewilligung der einzelnen Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der beiliegenden Förderrichtlinie dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu übertragen. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne der Förderrichtlinie. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.

 

Die in 2022 benötigten Finanzmittel in Höhe von 80.000 € sind - im Rahmen eines Gesamtpaketes von 200.000 € über den politischen Veränderungsnachweis zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan - im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt und stehen dort einmalig für 2022 zur Verfügung.

 

Da der Betrag in Höhe von 80.000 € entgegen des ursprünglichen Verwendungszwecks nunmehr als Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerichtet werden soll, ist zudem im Haushaltsjahr 2022 eine Umveranschlagung im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und Diversity in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.