Beschluss:
Gem. § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Koln empfehlen wir dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LOG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)
eine Enthaltung (Grüne)
nicht anwesend: Herr Dr. Budde, Frau Gruschitz (Grüne), Frau Blömer-Frerker (CDU)