Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss den auf Antrag der SPD-Fraktion geänderten Beschluss zu fassen, und den letzten Satz in Absatz 2 der Begründung ersatzlos zu streichen:

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Roddergasse, der Poll-Vingster-Straße und den Gleisanlagen (Germarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013, 2020, 2021, 2022, 2023) —Arbeitstitel: "Roddergasse" in Köln – Humboldt / Gremberg — aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsfläche für Schule, festzusetzen;

 

Begründung:

Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstück 2013) und dem noch in Privatbesitz befindlichen Grundstück (Gemarkung Vingst, Flur 29, Flurstücke 2020, 2021, 2022 u. 2023) eine Schulnutzung zu entwickeln. Der Standort wurde im Rahmen der Wohnbauflächensuche STEK Wohnen 2016, mit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Gunsten einer Schulnutzung priorisiert.

 

Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist unter anderem aufgrund stark steigender Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Um-stellung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr um-fangreich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen in Köln 2018 (3179/2018) ist unter M103a für das Plangebiet schnellstmöglich der Bau einer weiterführenden Schule in maximal realisierbarer Größe vorgesehen. Die Verwaltung schlägt hier die schulrechtliche Errichtung eines Gymnasiums für drei Züge Sekundarstufe I und fünf Züge Sekundarstufe II mit Einfach-Turnhalle und Dreifach-Turnhalle vor.

 

Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Schulstandortes zu erfüllen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.