Beschluss:
Der Rat beschließt, abweichend von den Förderrichtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen nichtkommunaler Träger sozialer Einrichtungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Ratsbeschluss vom 13.06.1985), der Jugendzentren Köln gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 65.000,00 € für Umbaumaßnahmen der im städtischen Eigentum befindlichen Jugendeinrichtung Vogteistraße (Freizeitanlage Klingelpütz) zu gewähren.
Die Finanzierung der investiven Finanzmittel erfolgt unter Berücksichtigung der Strukturen des neuen NKF-Haushaltes aus der Produktgruppe 0601, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch eine nach HJ 2008 übertragene Haushaltsermächtigung in Höhe von 65.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt