·         Nachdem der ursprüngliche Antrag AN/1303/2022 vom Vertreter der Antrag stellenden Fraktion, SB Herrn Dr. Albach, zurückgezogen wurde, lässt die Ausschussvorsitzende, wie von RM Herrn Achtelik mündlich beantragt, über den Ersetzungsantrag punktweise abstimmen:

geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt:

-    Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbeitete Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priorisierung“ (Stand März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die mit höchster Priorität vorgeschlagenen Unterschutzstellungen des Gebietes „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ und der Erweiterungsflächen zum Naturschutzgebiet N 16 „Oberer Mutzbachals Naturschutzgebiet auszuweisen und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans Köln (§ 20 LNatSchG) vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von FDP und Die Linke.


-    Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Vernetzung dieser beiden Naturschutzgebiete in Dünnwald forstlich und planerisch möglich ist.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

-    Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorlagen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von FDP und Die Linke.

·         Anschließend stellt sie den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

geänderter Beschluss

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt das durch die Verwaltung erarbeitete Konzept „Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in Köln mit Priorisierung“ (Stand März 2022) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die mit höchster Priorität vorgeschlagene Unterschutzstellung des Gebietes „Isborns Heide/ Hommelsheimer Bruch/ Dünnwalder Wald“ als Naturschutzgebiet auszuweisen und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplans Köln (§ 20 LNatSchG) vorzubereiten.

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Vernetzung dieser beiden Naturschutzgebiete in Dünnwald forstlich und planerisch möglich ist.

Für die anderen mit sehr hoher und hoher Priorität bewerteten Gebiete wird die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge weiter auszuarbeiten und weitere Beschlussvorlagen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.

Abstimmung über die Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt wie in Variante 1 von der Verwaltung vorgeschlagen:

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.

x          Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:

            Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW im   Rah     men des nachfolgenden Landschaftsplanänderungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.