Zusatz: zurückgestellt am 5. September 2022; bitte behalten Sie Ihre Unterlagen bereit

Beschluss: endgültig abgelehnt

Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt

 

1.    Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines rechtlichen Gutachtens zur Frage beauftragt, inwiefern der Weiterbetrieb der öffentlichen Toiletten mit dem zugrundeliegenden Toilettenkonzept, insbesondere mit der Fortführung der geschlechtlichen Ungleichbehandlung bei der Gebührenordnung, dem Gleichheitsgrundsatz entspricht.

2.    Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Haltung aufzugeben, wonach die Rechtsform des Betriebs gewerblicher Art (BgA) beim Toilettenkonzept bestimmt, dass Frauen zahlen müssen, Männer aber nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke