Sitzung: 27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2316/2022
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen
für die Errichtung eines Mikrodepots am Ottoplatz in Köln-Deutz mit
Gesamtkosten i. H. v. 717.000 € fest und beauftragt die Verwaltung –
vorbehaltlich des Abschlusses eines Vertrages über den Betrieb – mit der
Umsetzung der Maßnahmen.
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag über den Betrieb des Mikrodepots mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen.
3. Zur Finanzierung beschließt der Rat die Bereitstellung
und Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe
von rund 65.000 € brutto für das laufende Haushaltsjahr, einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 633.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres
2023 sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7.000
€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 des Teilfinanzplans 1201, Straßen, Wege,
Plätze, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der neuen
Finanzstelle 6800-1201-1-0002, Mikrodepot Ottoplatz, für das Haushaltsjahr
2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in gleicher
Teilplanzeile im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der
Finanzstelle 6601-1201-5-1023 - Geestemünder Straße, Haushaltsjahr 2022.
Aufgrund einer Anpassung des Baubeginns im Rahmen der Zeit-Maßnahmen-Planung
bei der Geestemünder Straße ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel
im Haushaltsjahr 2022 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe im
Haushaltsjahr 2022 abfließen werden. Die Deckung der
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte
Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei
Finanzstelle 6601-1201-5-1023 - Geestemünder Straße, Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.