Beschluss des
Hauptausschusses:
1. Der
Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt den Bedarf an und beschließt die
Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und
Palliativnetzwerken durch eine*n Netzwerkkoordinator*in nach § 39d Absatz 3 SGB
V (Förderrichtlinie) in der Fassung vom 31.03.2022.
2. Darüber
hinaus beschließt der Hauptausschuss zur Finanzierung der Förderung der
Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch
eine*n Netzwerkkoordinator*in die anderweitige Verwendung von 5.350 € im
Haushaltsjahr 2022, Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen.
Beschluss des
Rates:
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.