Beschluss des Hauptausschusses:

1.    Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt den Bedarf an und beschließt die Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine*n Netzwerkkoordinator*in nach § 39d Absatz 3 SGB V (Förderrichtlinie) in der Fassung vom 31.03.2022.

2.    Darüber hinaus beschließt der Hauptausschuss zur Finanzierung der Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine*n Netzwerkkoordinator*in die anderweitige Verwendung von 5.350 € im Haushaltsjahr 2022, Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.

Beschluss des Rates:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.