Abschließend lässt RM Seeck über die gemäß Änderungs- bzw. Zusatzantrag AN/1903/2022 geänderte Beschlussvorlage abstimmen:
Geänderter Beschluss:
1. Zur beschleunigten Schaffung zusätzlicher und zur Sicherung bestehender Schulplätze am Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1, 50672 Köln beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, die Planung und Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle, von drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße), zusätzlicher Funktionsräume für die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume und die Generalinstandsetzung der Trakte A und B durch ein Totalunternehmen in einem europaweiten Verfahren ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Errichtung einer Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in Containerbauweise auf dem benachbarten Grundstück. Die Teilauslagerung erfolgt für die Dauer der Baumaßnahme auf dem benachbarten Sportplatz im Bereich der südlichen und nördlichen Segmente sowie unter Inanspruchnahme der Tartanbahn. Für den weiteren Sportbetrieb wird so viel Fläche wie möglich frei gehalten. Für den Sportunterricht wird eine temporäre Zweifachturnhalle errichtet.
3. Der Rat erkennt den oberen
Kostenorientierungswert für die Realisierung der gesamten Maßnahme in Höhe von rund
113,3 Millionen Euro brutto an.
Einrichtungskosten sind in dieser Summe
–mit Ausnahme der bauseitigen Kosten für den Interimsersatzbau für die
naturwissenschaftlichen Fachräume- nicht enthalten und werden zu gegebener Zeit
mit einer separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 10 % auf den oberen Kostenorientierungswert.
Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 10 % überschritten wird.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises, der die durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten berücksichtigen wird. Die Baumaßnahme verursacht ab 2029 eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts in Höhe von rund 5 Mio. Euro (rund 4,7 Mio. Euro Miete zuzüglich rund 300.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten), die aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.
5. Das mit Beschlussvorlage 1503/2019 festgelegte Verfahren für das TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket wird entsprechend angewandt, so dass eine Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigungsplanung in den politischen Gremien entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung RM Detjen