Beschluss:
Der
Rat erkennt den Bedarf zur Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden
Schulflächen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern,
temporären Sporthallen oder Modulbauten für Gymnasien an und beauftragt die
Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen aufzunehmen sowie die
notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und
Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen
Schulstandort.
Die
Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und
bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von
Containern oder temporären Sporthallen inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen
des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich
umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, sofern keine
general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen
erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Aus dem städtischen
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie
mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen
finanziert.
Wegen der besonderen
Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge
einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive
Einrichtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden
Ratsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.