Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie die Aufstellung von Containern, temporären Sporthallen oder Modulbauten für Gymnasien an und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverhandlungen aufzunehmen sowie die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort.

Die Finanzierung der Gesamtkosten für Anmietung von geeigneten Büroflächen und bestehenden Schulflächen anderer Schulträger sowie für die Aufstellung von Containern oder temporären Sporthallen inklusive Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschlagen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertragspartner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.

Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Verträge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrichtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Ratsbeschlusses.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.