Beschluss:
1. Der
Rat beschließt die Satzung über Anbringungsort, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen, über
die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teil der Ortslage in Köln –
Altstadt /Nord bezüglich des Ebertplatzes als Teil der Kölner Ringstraßen mit ihren
Plätzen und Seitenstraßen, auf Grundlage
der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), in
Verbindung mit § 89 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie § 86 Absatz 1 Nummer 22 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. September 2021 (GV. NRW, S. 1086) als Satzung.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die weiteren Teilabschnitte mit der Typologie 2a –
Stadtplatz ohne Denkmal als Teilsatzungen der Kölner Ringstraßen zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.