Beschluss:

1.    Der Rat beschließt die Satzung über Anbringungsort, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen, über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teil der Ortslage in Köln – Altstadt /Nord bezüglich des Eigelstein als Teil der Kölner Ringstraßen mit  ihren Plätzen und Seitenstraßen, auf Grundlage der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), in Verbindung mit § 89 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie § 86 Absatz 1 Nummer 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 2021 (GV. NRW, S. 1086) als Satzung.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Teilabschnitte mit der Typologie 2b – Stadtplatz mit Denkmal als Teilsatzungen der Kölner Ringstraßen zu erarbeiten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.