Nachtrag: 19.10.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2023 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehraufwendungen im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt