Beschluss:
I.
Der
Rat beschließt die Haushaltssatzung 2023 und 2024 in der als Anlage beigefügten
Fassung.
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur
Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht
zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW dienen – zur Reduzierung der
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur
Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende Bundes-, Landes- und/oder
sonstige Mittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht
durch die Bereitstellung von städtischen Mitteln ausgeglichen, da sich
hierdurch die Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
II.
Weiterhin
beschließt der Rat, die Verwaltung gemäß Antrag AN/1729/2022 mit folgenden
Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für die Jahre
2023/2024 zu beauftragen:
1. Zahlreiche Träger, Vereine und
Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen,
sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen
zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur
bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche
aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem
betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur
Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist
sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu
strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder
Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie
einem nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch
Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen.
2.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die bisher in der
Kulturförderabgabe nachrichtlich aufgeführten Aufwendungen in den Teilplänen
0416 und 0418 ab dem Haushaltsjahr 2025 in den Etat des Dezernats VII – Kultur
zu überführen und über die MiFriFi dauerhaft darzustellen.
3.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG wird beauftragt,
zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Sauberkeit in den Fahrzeugen zu
ergreifen. Durch die Ausweitung z. B. von Street-Work und dem Einsatz von
weiterem Sicherheitspersonal soll ebenfalls die Sicherheit gestärkt werden.
Eine entsprechende Beschlussvorlage soll 2023 den zuständigen Ratsgremien
vorgelegt werden.
4.
Um eine bessere Anbindung der Außenbezirke an den
ÖPNV zu erreichen, wird die KVB AG beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung und
Optimierung des Busnetzes zu erarbeiten. Dabei soll die Taktausweitung und
weitere Erschließung auch von bisher minder erschlossenen Gebieten und zur
Schaffung von Querverbindungen (z. B. Esch/Pesch/Auweiler oder
Butzweilerhof/Widdersdorf) erfolgen.
Die KVB AG wird beauftragt, im Rahmen der Bedarfsprognosen und zur
Planung von Shared-Mobility-Angeboten auch auf KI zurückzugreifen.
5.
Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel
mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim Betrieb der Kitas zu entlasten. Ab
dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 1,5 %
mittelfristig gesenkt werden.
6.
Für die Gebäude Geisselstraße 3-5 und Hahnenstraße
6 wird die Verwaltung (Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsamt) beauftragt,
Lösungsansätze für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten vorzulegen.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Strukturen der
Bürgerzentren und Bürgerhäuser zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Mit ihren
vielfältigen Angeboten aus den Bereichen
Bildung, Kunst, Kultur und Soziales fördern die Bürgerzentren ein weltoffenes
und tolerantes Miteinander in der Stadtgesellschaft, gesellschaftliches
Engagement und die Beteiligung der Bürger*innen. Dies gilt es weiter
sicherzustellen und zu fördern.
8.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von
Quartiersgaragen zu beschleunigen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
mögliche Fördermechanismen, Planungsprozesse und Organisationsformen (z. B.
eine städtische Gesellschaft) zu untersuchen und dem Verkehrs-, dem
Stadtentwicklungs- und dem Finanzausschuss die Ergebnisse vorzustellen.
III.
Darüber
hinaus beschließt der Rat die in der Anlage zum Antrag AN/1726/2022 enthaltenen
Maßnahmen. Bei den Maßnahmen mit dem Hinweis „Mifrifi“ in der Spalte
„Bemerkungen/HH-Vermerke“ erfolgt eine entsprechende Veranschlagung in den
Jahren 2025 bis 2027.
IV.
Ferner
bestätigt der Rat die vom Finanzausschuss getroffene Zustimmung zur Fortführung
der Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt sowie der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker bei Stimmenthaltung von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.