Beschluss:

I.             Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2023 und 2024 in der als Anlage beigefügten Fassung.

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes-, Landes- und/oder sonstige Mittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städtischen Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

II.            Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung gemäß Antrag AN/1729/2022 mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 zu beauftragen:

1.    Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellt der Rat der Stadt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Es ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Fördermittel grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten eingesetzt werden sowie einem nachträglichen Verwendungsnachweis unterworfen werden. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen.

2.    Die Verwaltung wird aufgefordert, die bisher in der Kulturförderabgabe nachrichtlich aufgeführten Aufwendungen in den Teilplänen 0416 und 0418 ab dem Haushaltsjahr 2025 in den Etat des Dezernats VII – Kultur zu überführen und über die MiFriFi dauerhaft darzustellen.

3.    Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG wird beauftragt, zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Sauberkeit in den Fahrzeugen zu ergreifen. Durch die Ausweitung z. B. von Street-Work und dem Einsatz von weiterem Sicherheitspersonal soll ebenfalls die Sicherheit gestärkt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll 2023 den zuständigen Ratsgremien vorgelegt werden.

4.    Um eine bessere Anbindung der Außenbezirke an den ÖPNV zu erreichen, wird die KVB AG beauftragt, ein Konzept zur Erweiterung und Optimierung des Busnetzes zu erarbeiten. Dabei soll die Taktausweitung und weitere Erschließung auch von bisher minder erschlossenen Gebieten und zur Schaffung von Querverbindungen (z. B. Esch/Pesch/Auweiler oder Butzweilerhof/Widdersdorf) erfolgen. Die KVB AG wird beauftragt, im Rahmen der Bedarfsprognosen und zur Planung von Shared-Mobility-Angeboten auch auf KI zurückzugreifen.

5.    Im Haushalt 2022 wurden bereits Mittel mittelfristig zugesetzt, um die Träger beim Betrieb der Kitas zu entlasten. Ab dem Jahr 2025 soll der Trägeranteil um weitere 1,5  % mittelfristig gesenkt werden.

6.    Für die Gebäude Geisselstraße 3-5 und Hahnenstraße 6 wird die Verwaltung (Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsamt) beauftragt, Lösungsansätze für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten vorzulegen.

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Strukturen der Bürgerzentren und Bürgerhäuser zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Mit ihren vielfältigen Angeboten aus den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur und Soziales fördern die Bürgerzentren ein weltoffenes und tolerantes Miteinander in der Stadtgesellschaft, gesellschaftliches Engagement und die Beteiligung der Bürger*innen. Dies gilt es weiter sicherzustellen und zu fördern.

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von Quartiersgaragen zu beschleunigen und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche Fördermechanismen, Planungsprozesse und Organisationsformen (z. B. eine städtische Gesellschaft) zu untersuchen und dem Verkehrs-, dem Stadtentwicklungs- und dem Finanzausschuss die Ergebnisse vorzustellen.

III.           Darüber hinaus beschließt der Rat die in der Anlage zum Antrag AN/1726/2022 enthaltenen Maßnahmen. Bei den Maßnahmen mit dem Hinweis „Mifrifi“ in der Spalte „Bemerkungen/HH-Vermerke“ erfolgt eine entsprechende Veranschlagung in den Jahren 2025 bis 2027.

IV.          Ferner bestätigt der Rat die vom Finanzausschuss getroffene Zustimmung zur Fortführung der Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt sowie der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker bei Stimmenthaltung von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.