Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu treffen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

  1. beschließt den Plangeltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 entsprechend der Anlage 1 anzupassen;
  2. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel: "Hotelneubau am Freizeitbad Aqualand in Köln-Chorweiler" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und bisherigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der Bezirksvertreter Stuhlweißenburg, Kastenholz, Everz zugestimmt.