Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-, FDP/KBB-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt den STEA, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.    auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes und unter teilweiser Berücksichtigung der Änderungswünsche der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit den unten aufgeführten Maßgaben das Planverfahren fortzuführen,

 

2.    den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen den Straßenmitten von Leichweg, Landskronstraße, Neuenahrer Straße, Kreuznacher Straße und Raderthalgürtel in Köln-Zollstock —Arbeitstitel: "Raderthalgürtel (neu)" in Köln-Zollstock— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 

    • Die BV 2 fordert, wie auch Bürger aus der unmittelbaren Umgebung des Bebauungsgebietes, einen Vollsortimenter am Raderthalgürtel Ecke Leichweg anzusiedeln (Vollsortimenter bis max. 1.400 qm) siehe Beschluss der BV 2 TOP 9.1.1 vom 28.0.2008).

 

    • Das Plangebiet ist in das Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Auf Grund der Neuansiedelung ist es zwingend erforderlich, dieses Gebiet einzubeziehen.

 

    • Um die durch das Bebauungsgebiet und die Umgestaltung des Knotenpunktes Brühler Straße /Raderthalgürtel vergrößerte Verkehrsaufkommen besser verteilen zu können, ist die Anbindung an die BAB-Auffahrt „Eifeltor“ ist zu verbessern und der Neuerweyerstraßerweg auszubauen.

 

    • Für die Besucher des Wohngebietes, der Gäste des Schwimmbades, der Sportanlage und des in der Fritz Hecker Str. liegenden Vereinsheimes sind hinreichend oberirdische Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Diese sind in den Planungen zu berücksichtigen.

 

    • Ein Teil des Bebauungsgebietes ist hochwassergefährdet. Die Planungen sind diesbezüglich genauer auszugestalten. Z.B. Problematik des Grundwasserstandes im Hochwasserfall (Tiefgarage, Keller; Gründung der Fundamente im Grundwasserbereich)

 

    • Im Plangebiet steht, entsprechend. der Vorlage, nur eine begrenzte Löschwassermenge zur Verfügung. Die sich hieraus abzeichnenden Probleme sind zu lösen.
    • Mitarbeiterparkplätze auf dem Gelände der Autohäuser sind fest zu schreiben.  LKW-Stellplatz für das Be- und Entladen von Autotransportfahrzeugen sind auf den Gelände der Autohäusern vorzusehen und fest zu schreiben.
    • Die vorgesehen Lärmschutzwand wird so nicht akzeptiert. Die Verwaltung wird beauftragt, eine andere gestalterische Lösung zu finden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Kahlix und Schünemann)