Es liegt ein
Änderungsantrag der CDU-, FDP/KBB-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen vor.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt den STEA, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. auf der Grundlage des städtebaulichen
Planungskonzeptes und unter teilweiser Berücksichtigung der Änderungswünsche
der Bezirksvertretung Rodenkirchen mit
den unten aufgeführten Maßgaben das Planverfahren fortzuführen,
2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67419/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen den Straßenmitten von Leichweg, Landskronstraße, Neuenahrer Straße, Kreuznacher Straße und Raderthalgürtel in Köln-Zollstock —Arbeitstitel: "Raderthalgürtel (neu)" in Köln-Zollstock— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
- Die BV 2 fordert, wie auch Bürger aus
der unmittelbaren Umgebung des Bebauungsgebietes, einen Vollsortimenter am Raderthalgürtel Ecke Leichweg
anzusiedeln (Vollsortimenter bis max. 1.400 qm) siehe Beschluss der BV 2
TOP 9.1.1 vom 28.0.2008).
- Das Plangebiet ist in das
Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Auf Grund der Neuansiedelung ist es
zwingend erforderlich, dieses Gebiet einzubeziehen.
- Um die durch das Bebauungsgebiet und
die Umgestaltung des Knotenpunktes Brühler Straße /Raderthalgürtel
vergrößerte Verkehrsaufkommen besser verteilen zu können, ist die
Anbindung an die BAB-Auffahrt „Eifeltor“ ist zu verbessern und der
Neuerweyerstraßerweg auszubauen.
- Für die Besucher des Wohngebietes,
der Gäste des Schwimmbades, der Sportanlage und des in der Fritz Hecker
Str. liegenden Vereinsheimes sind hinreichend oberirdische Parkplätze zur
Verfügung zu stellen. Diese sind in den Planungen zu berücksichtigen.
- Ein Teil des Bebauungsgebietes ist
hochwassergefährdet. Die Planungen sind diesbezüglich genauer
auszugestalten. Z.B. Problematik des Grundwasserstandes im
Hochwasserfall (Tiefgarage, Keller; Gründung der Fundamente im
Grundwasserbereich)
- Im Plangebiet steht, entsprechend.
der Vorlage, nur eine begrenzte Löschwassermenge zur Verfügung. Die sich
hieraus abzeichnenden Probleme sind zu lösen.
- Mitarbeiterparkplätze auf dem Gelände
der Autohäuser sind fest zu schreiben.
LKW-Stellplatz für das Be- und Entladen von
Autotransportfahrzeugen sind auf den Gelände der Autohäusern vorzusehen
und fest zu schreiben.
- Die vorgesehen Lärmschutzwand wird so nicht akzeptiert. Die
Verwaltung wird beauftragt, eine andere gestalterische Lösung zu finden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt. (Nicht anwesend:
Herren Kahlix und Schünemann)