Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt entsprechend der gesetzlichen Verankerung im Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen

1.    die weitere Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) ab dem 01.01.2023 mit den Förderbausteinen

(1)   Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und

(2)   Durchführung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements

unter dem Vorbehalt des Eingangs des Bewilligungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg (Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI).

 

2.           die Finanzierung des Vorhabens  vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 wie dargestellt::

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.373.575,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 343.475,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 255.475,00€ werden mit einem Anteil von 73.475,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. .

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von1.454.000,00€ werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es fallen insgesamt Aufwendungen in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 423.900,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 952.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 78.100,00€ an. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 1.118.100,00€ zu rechnen. Die den Ertrag übersteigenden Aufwände in Höhe von 335.900,00€ werden mit einem Anteil von 153.900,00€ (Personalkosten) und einem Anteil von 182.000,00€ (Sachkosten) aus dem Stellenbudget des Dezernates OB bzw. innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt