Beschluss in der Fassung der
Bezirksvertretung 8 (Kalk), Anlage 8:
1. Der Rat stimmt der beigefügten
angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer
Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sickergrube und der
Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und
beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd.
2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen.
Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung
der Ausführungsplanung zu prüfen, ob der aus Höhenberg kommende und in Richtung
Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radverkehr auf der verbleibenden
Verkehrsinsel westlich des
KVB-Brückenpfeilers und parallel zum Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg
geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die kurze Führung im
Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich
sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster
Ring abbiegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam
gemacht werden kann.
2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des
Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen
Radwegs die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
200.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008
Generalsanierung Radwege.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.