Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung 8 (Kalk), Anlage 8:

1. Der Rat stimmt der beigefügten angepassten Planung (Anlagen 2 - 4) zur Sanierung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring (Anlagen 2) sowie dem Rückbau der Sickergrube und der Sanierung des Radwegs im Osten des Vingster Rings (Anlagen 3 + 4) zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.634.940 € (davon rd. 809.652 € konsumtiv) umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird gebeten im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung zu prüfen, ob der aus Höhenberg kommende und in Richtung Kuthstraße geradeaus weiterfahrende Radverkehr auf der verbleibenden Verkehrsinsel westlich des KVB-Brückenpfeilers und parallel zum Fußgängerüberweg direkt auf den Radweg geführt werden kann, um eine Gefährdung durch die kurze Führung im Straßenbereich auf dem Vingster Ring zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, soll geprüft werden, wie der aus Richtung Vingst nach rechts zum Vingster Ring abbiegende Kfz-Verkehr auf den querenden Radverkehr besonders aufmerksam gemacht werden kann.

 

2. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 für die Umgestaltung des Knotenpunktes Ostheimer Straße/Vingster Ring und die Sanierung des östlichen Radwegs die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1008 Generalsanierung Radwege.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.