Beschluss:

Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Der Gesundheitsausschuss problematisiert nicht inhaltlich, sondern kam aufgrund der engen Zeitläufe nicht mehr dazu, den TOP qualifiziert beurteilen zu können.