Beschluss:

1.      Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.

2.      Der Rat beschließt die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich für den Luftrettungsdienst in Höhe von 3.534.615 € im Haushaltsjahr 2022.


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Der Gesundheitsausschuss problematisiert nicht inhaltlich, sondern kam aufgrund der engen Zeitläufe nicht mehr dazu, den TOP qualifiziert beurteilen zu können.