Nachtrag: 21.11.2022 Nummer 8

Zusatz: zugesetzt, Tischvorlage

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige, zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 4.300.000 € sowie in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt in Höhe von 5.500.000 € durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.