Zusatz: (Die Angelegenheit wurde mit Sammelumdruck vom 19.10.2022 versendet. Ich bitte die Unterlagen bereitzuhalten.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt