Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 29. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 05.07.2022 und der Haushaltssatzung 2023/2024 über die Verwendung von Haushaltsmitteln in 2023 in Höhe von 761.733 Euro, zur Förderung von 43 Interkulturellen Zentren in Köln gemäß Anlage 2.

 

Die Förderbeträge für die einzelnen Zentren sind abhängig von der Einstufung in Förderkategorien und festgelegt in der Richtlinie über die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren (Anlage 4 der Richtlinie). Über eine Änderung der Richtlinie soll der Rat am 09.02.2023 entscheiden (Vorlage 4268/2023). Der Beschluss des Integrationsrates erfolgt somit vorbehaltlich der Zustimmung des Rates am 09.02.2023 zur Änderung der Richtlinie auf Grund der angepassten Förderbeträge.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei einer Enthaltung.