Beschluss über die Vorlage mit den Änderungen der Bezirksvertretung Porz in Anlage 18 (mit dem 10.12.2023 als korrigiertem Antragsdatum der IG Porz):

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.