Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Planung größerer Verkehrsmaßnahmen regelmäßig die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Hierbei sollen insbesondere die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste, die Handwerkskammer, die IHK und die Kreishandwerkerschaft berücksichtigt werden.

Größere Verkehrsmaßnahmen sind insbesondere die Einrichtung von Fußgängerzonen, Fahrradstraßen, Einbahnstraßen oder Sperrungen, Umgestaltungen und gravierende Änderungen von Verkehrsführungen, wesentliche Änderungen der lokalen Stellplatzsituation für das Gewerbe sowie die Umwandlung von Spuren für eine andere Nutzung auf aktuellen oder ehemaligen Haupterschließungsstraßen.

Die entsprechenden Stellungnahmen werden als Anlage zur Vorlage dokumentiert.

Dies gilt für Beschlüsse des Rates, des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretungen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die FRAKTION abgelehnt.