Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Planung größerer
Verkehrsmaßnahmen regelmäßig die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Hierbei
sollen insbesondere die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste, die
Handwerkskammer, die IHK und die Kreishandwerkerschaft berücksichtigt werden.
Größere Verkehrsmaßnahmen sind insbesondere die
Einrichtung von Fußgängerzonen, Fahrradstraßen, Einbahnstraßen oder Sperrungen,
Umgestaltungen und gravierende Änderungen von Verkehrsführungen, wesentliche
Änderungen der lokalen Stellplatzsituation für das Gewerbe sowie die Umwandlung
von Spuren für eine andere Nutzung auf aktuellen oder ehemaligen
Haupterschließungsstraßen.
Die entsprechenden Stellungnahmen werden als Anlage zur
Vorlage dokumentiert.
Dies gilt für Beschlüsse des Rates, des
Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die FRAKTION abgelehnt.