Sitzung: 03.02.2023 RTF/0014/2023
Herr Prölß weist darauf hin, dass es wichtig sei, bei längeren Unterbringungen in Sammelunterkünften, insbesondere von vulnerablen Gruppen, eine angemessene Personalausstattung sicherzustellen, um Soziale Arbeit leisten zu können.
Die Sozialarbeiter*innen vor Ort seien zeitlich überfordert, das Konzept konsequent umzusetzen, was zu erheblichen Konflikten und Gewaltausbrüchen in verschiedenen Einrichtungen führe. Auch Konfliktmanagement finde oft nicht statt. Es sei wichtig, das Gewaltschutzkonzept in den Einrichtungen konsequent umzusetzen, um Konflikten und Gewalt vorzubeugen.
Die Ombudsstelle sei zwar zuständig für Beschwerden in Zusammenhang mit Gewalt, jedoch sei es nicht ihre primäre Aufgabe, das Gewaltschutzkonzept zu überwachen, wie in Nummer 4 der Stellungnahme der Verwaltung stehe.
Das Gewaltschutzkonzept sei aus Sicht der Träger sehr gut, jedoch mangele es oft an einer konsequenten Umsetzung. Insbesondere in Sammelunterkünften müsse es eine Alternative geben, um sicherzustellen, dass die Bewohner*innen, insbesondere auch Mädchen, jederzeit sicher seien.
Frau Schmerbach problematisiert, dass die Fortbildungen durch Corona ausgeblieben bzw. vertagt wurden, und betont, dass gerade in Corona-Zeiten die Stabilisierung der Menschen wichtig sei, damit sie im Rahmen des Gewaltschutzes auch unterstützt werden könnten.
Die Verwaltung, Frau Kerscher, erläutert, dass bei den Kräften der Sozialen Arbeit die Verwaltungstätigkeiten nicht im Vordergrund stehen, diese liegen zum größten Teil bei der Heimleitungen und den Hausmeister*innen der Einrichtungen. Die Unterbringung vulnerabler Gruppen sei eine Kernaufgabe im Rahmen der Arbeit mit den Menschen, die eine besondere Unterbringung benötigen, dabei bestehe ein großer Engpass bei Unterbringungskapazitäten. Es fehlen geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, um der aktuell angespannten Situation gerecht zu werden. Über 11.000 Menschen seien bis Ende Januar untergebracht worden, darunter auch 300 vulnerable Personen. Bei der Akquise von Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben sei ein wesentliches Motiv, Kapazitäten zusätzlich auch für die Unterbringung der vulnerablen Gruppen zu gewinnen.
Herr Detjen ergänzt, dass der Integrationsrat Verbesserungen anstrebe, die die Politik unterstütze und gerne ein Votum vom Runden Tisch für Flüchtlingsfragen hätte. Ein grundsätzlich besserer Personalschlüssel sei dringend notwendig.
Frau Arndt berichtet von den Ereignissen in der Ringstraße um die Weihnachtszeit und erklärt, dass es gravierende Konfliktfälle gibt, die noch nicht aufgearbeitet wurden. Es ergeben sich viele Probleme, weil nicht genügend Sozialarbeiter*innen und viel zu wenige Übersetzer*innen und Sprachmittler*innen vor Ort seien. Neuankommende Geflüchtete müssen oft bis zu vier Wochen ohne finanzielle Unterstützung auskommen.
Die AK Politik sei mit dem aktuellen Gewaltschutzkonzept nicht zufrieden und fordere eine Nachbesserung, bei der auch der Blickwinkel der Ehrenamtlichen und Geflüchteten durch die betroffenen Personen selbst berücksichtigt werde. Die Inhalte des Gewaltschutzkonzepts können von den Ehrenamtlichen teilweise nicht mitgetragen werden, da sie einen anderen Umgang mit den Geflüchteten suchen.
Herr Krücker schlägt vor, genauer zu differenzieren, ob die Problematik aus dem Schlüssel, dem Einrichtungstyp oder einer problematischen Belegung herrührt, und plädiert dafür, den Schlüssel flexibler zu gestalten und gezielt dort zu verbessern, wo eine problematische Situation entsteht. Zudem schlägt er vor den Schlüssel im Hotelbereich zu verbessern, wo dieser dramatisch schlechter sei als in anderen Einrichtungen. Er teilt seine Beobachtung mit, dass es deutlich besser funktioniere, wenn Einrichtungen monokulturell geführt werden, während große kulturelle Unterschiede zu Problemen führen und eine verbesserte Betreuungsquote benötigen.
Herr Zitzmann weist darauf hin, dass im dritten Bericht bereits eine ganze Reihe von Fällen vorgestellt wurden, dabei wurden auch Fälle hervorgehoben, wo die ethnischen Zuschreibungen nach den Schilderungen der Betroffenen eine Rolle spielen, diese seien aus Sicht der Ombudsstelle Vorfälle zur Gewalt.
Herr Prölß ergänzt, dass die Fälle auch in den Einrichtungen selbst bearbeitet werden, wo die Akteur*innen vor Ort zusammenkommen und überlegen, was man machen könne. In diesem Zusammenhang regt er an, dass die Verwaltung auch selbst immer wieder dazu berichte, wie das Gewaltschutzkonzept gerade umgesetzt bzw. welche Gewaltfälle vorgekommen seien.
In Bezug auf die Frage, was die Aufgabe der Ombudsstelle bzw. Koordinatoren etc. sei, gebe es einen Antrag des Integrationsrates, es gehe um die Unterstützung der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in den Einrichtungen. Der Anknüpfungspunkt sei hier nicht der Einzelfall, sondern die Einrichtung. Der Begriff Überwachung stehe nicht im Vordergrund, sondern es gehe um Unterstützung und Hilfestellung.
Frau Kerscher betont, dass eine generelle Aufgabe sei es, das Qualitätsmanagement sicherzustellen, und dass die Verwaltung dafür sorge, dass dies gewährleistet wird. Sie teilt die Beobachtung, dass es oft schwierige Belegungssituationen gibt, die zu bestimmten Situationen führen können, dabei gehe es beim Austausch mit einer Ombudsstelle darum, Hinweise und Anknüpfungspunkte zu finden, wo die Dinge positiv umgesetzt werden können.
Frau Yazicioglu schlägt vor, über den Vorschlag von Herrn Krücker abzustimmen. Sie weist darauf hin, dass es viele gute Träger und Vereine gibt, die in den Unterkünften hervorragende Arbeit leisten, die auch die Sprachen der Menschen sprechen und das entsprechende Know-how haben. Die Stadt Köln könnte diese Stellen verstärken, um sicherzustellen, dass diese Vereine und Träger langfristig in den Strukturen arbeiten können. Hier sei es zu überlegen, wie diese Vereine und Träger nicht nur als Ehrenamtliche, sondern auch tatsächlich in den Gemeinschaftsunterkünften und Hotels arbeiten können. Zur Rolle der Ombudsstelle in der Verwaltung betont sie, dass die Ombudsstelle die Verwaltung unterstützen und nicht überwachen sollte.
Frau Rennert spricht aus der Sicht der Träger, die insgesamt 13 Einrichtungen betreiben. Sie betont, dass die Ursachen sehr vielfältig seien. Bei einigen Einrichtungen handele es sich um Unterkünfte mit einer geringen Belegungszahl, wo Gewalt nicht das Hauptproblem sei, außer in Einzelfällen. Das Hauptproblem sei die Größe der Einrichtungen. Eine Gesundheitskonferenz habe gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Gesundheitsamt noch verbessert werden könne. Die Konferenz habe dazu geführt, dass frühe Hilfen schneller eingesetzt werden, das Biomonitoring regelmäßig in die Einrichtungen komme und dass auf problematische Gruppierungen gezielter eingegangen werde. Frau Rennert betont, dass Unterkunftsgröße das Kernproblem sei. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssten Lösungen gefunden werden, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
Frau Markgraf stimmt zu, dass es in erster Linie um die Größe der Einrichtung geht. Sie thematisiert den Rassismus von den ukrainischen Geflüchteten gegenüber Roma und Sinti, der sich in großen Einrichtungen zeigte. In diesem Zusammenhang habe es auch Vorfälle mit Gewalt gegeben. Sowohl die Verwaltung als auch die Gewaltschutzbeauftragte verteilen die Menschen hin und her, was sehr problematisch insbesondere für die betroffenen Familien sei. Es sei wichtig genau zu überlegen, was den Familien dabei angetan werde und in den Einrichtungen dafür zu sorgen, dass ein friedliches Miteinander stattfindet, die Menschen unversehrt und beschützt bleiben. Die vielen Verwaltungsaufgaben bei den Sozialarbeiter*innen machen die Stellen für Fachkräfte in den Einrichtungen weniger attraktiv, weil sie ihren direkten Kompetenzen (Konfliktmediation, Partizipation der Anwohner*innen bei bestimmten Sachen usw.), für die sie auch ausgebildet sind, nicht nachgehen können. Bzgl. der Dolmetschenden sei im Blick auf die Menschen aus dem Balkan die Begleitungen notwendig, so etwa zu den Arztpraxen.
Herr Zitzmann weist darauf hin, dass es einen Verbesserungsbedarf bei der strukturellen Umsetzung über die Einzelfall Beschwerdebearbeitung hinaus gebe. Die Empfehlungen der Ombudsstelle bzgl. des Gewaltschutzkonzeptes und einzelner Schritte für dessen Implementierung vor Ort werden aus den Einzelfällen abgeleitet.
Herr Erkelenz erinnert an den Ratsbeschluss bzgl. einer individuelleren Unterbringung der Geflüchteten und spricht sich für eine flexiblere Belegung bzw. individuellere Unterbringungs- und Wohnungsarten aus. Er betont, dass die verschiedenen Gruppen nicht zusammengelegt und auch sprachliche Konflikte vermieden werden sollten.
Frau Ortmann betont die wichtige Rolle des Ehrenamtes in den Unterkünften und Vereinen und verweist auf die Möglichkeiten, die Förderung von Zentren auch bei Mindeststandards etwa durch Komm-AN vollumfänglich auszuschöpfen.
Frau Kerscher hebt hervor, dass eine sensiblere Belegung wichtig sei, zugleich sei es jedoch kein Weg, separate Unterbringungen für bestimmte Gruppen einzurichten, da die aktuelle Belegungssituation das nicht hergebe. Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Integration und Vielfalt stehen aktuell in einem Austausch, um gemeinsam Maßnahmen zu überlegen, die zur Verbesserung und Befriedung der Situation beitragen könnten.
Herr Detjen und Frau Yazicioglu schlagen vor, die Diskussionsergebnisse gemeinsam zu beraten, um politisch zusammenzuarbeiten, konkrete Schritte könnten dabei durch einen Änderungsantrag mit finanzieller Deckung erreicht werden.
Frau Haseleu weist auf die Gründung der AG Vulnerable Gruppen hin, die sich weiterhin mit dem Thema beschäftigt.