Frau Kerscher, Amt für Wohnungswesen, berichtet über die aktuelle Lage der Unterbringung von Geflüchteten in Köln. Derzeit sind insgesamt 11.149 Menschen untergebracht, was im Vergleich zum Jahresende einem Anstieg von 320 Menschen entspricht. Dieser Anstieg geht jedoch nicht auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine zurück. Aktuell sind 3.906 Menschen aus der Ukraine untergebracht, was einen leichten Rückgang gegenüber der letzten Jahreshälfte darstellt. Die Prognosen im Herbst gingen von bis zu 15.000 Geflüchteten bis Ende März aus, doch die Stadt schaut weiterhin genau auf die Situation und wird die Prognose im Laufe des Monats Februar aktualisieren und anpassen.

Die Unterbringung der Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten bleibt das größte Thema, der Gesamtstand liege derzeit bei etwa 1000 Menschen. Die Stadt Köln erfüllt derzeit ihre Aufnahmequote mit 107,17% über und bekommt deshalb keine Landeszuweisungen mehr von Asylbewerbern. Die Situation sei jedoch stabil.

Die Willkommenseinrichtung am Breslauer Platz wurde Ende des Jahres aufgrund sinkender Zahlen verkleinert, während am Welcome-Point Köln eine gute Ankunftssituation weiterhin sichergestellt ist. Es kommen täglich 2 bis 11 Geflüchtete aus der Ukraine an. Die Prognose zeigt, dass die Zahl der Ukrainer, die privat untergebracht sind, stabil bleibt und sich auf 70 bis 90 Menschen pro Monat einpendelt.

Die Unterbringung in der Messehalle wird bis Ende des Monats aufgegeben, da es sich hierbei um eine kurzfristige Kapazitätslösung für den Winter handelt. Etwa 300 Menschen werden nun sukzessive in anderen Einrichtungen untergebracht. Trotz der Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine bleibt die Stadt Köln wachsam und passt ihre Prognosen an die Situation an.

Frau Ortmann, Amt für Integration und Vilefalt, berichtet über den Stand der Schulberatungen im Kommunalen Integrationszentrum und gibt einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2022: Insgesamt 5.179 Beratungen, davon 4.232 bei unter 16-Jährigen und 947 bei 16- bis 18-Jährigen. Im neuen Jahr 2023 sei es ruhiger losgegangen, mit 26 Beratungen in der ersten Woche, 86 in der vorletzten und 36 in dieser Woche. Die Wartezeit auf einen Beratungstermin betrage aktuell weniger als eine Woche. Weniger als ein Drittel der Familien kommen aus der Ukraine.

Frau Boeck, Ausländeramt, berichtet, dass auch hier die Zahlen in Bezug auf die Ukraine sehr ruhig seien und die Kapazitäten derzeit vollständig erfüllt werden können, sodass die Neueingereisten zeitnah Termine in der Ausländerbehörde wahrnehmen können.

Bei den unerlaubt Eingereisten gebe es einen Zulauf von ca. 100 Personen pro Woche, fast ausschließlich aus Westbalkanländern.

In Bezug auf die Personengruppe der afghanischen Ortskräfte gebe es derzeit keine Auffälligkeiten. Aktuell werden in Köln 207 Menschen aus diesem Personenkreis verwaltet, die meisten (143 Personen) kamen im Jahr 2021 und 73 Menschen im Jahr 2022. Seit September gebe es aus diesem Personenkreis keine weiteren Neuzuweisungen mehr.

Hinsichtlich der russischen Staatsangehörigen greife grundsätzlich das Asylverfahren. Es gebe eine Aufnahmezusage des Bundes, wobei Personen gezielt aufgenommen und in den Kommunen den Aufenthaltstitel nach § 22 bekommen. Im letzten Jahr (2022) seien 54 russische und 34 belarussische Staatsangehörige mit dieser Aufnahmezusage des Bundes nach Köln gekommen.

Herr Uellenberg van Dawen fragt,

1) ob es eine Rückmeldung zu den Schulabschlüssen, insbesondere bei den 16- bis 18-Jährigen, gebe. Er verweist auf das Programm Durchstarten in Arbeit und Ausbildung, das auch im Kommunalen Integrationszentrum verwaltet werde. Die Frage nach den Abschlüssen sei von großer Bedeutung im Kontext von Flucht, Zuwanderung und Fachkräften. Gibt es dazu Zahlen, Erfahrungen oder wie werde weiter damit umgegangen?

2) ob das Kommunale Integrationszentrum auch für das Landesprogramm Durchstarten zuständig sei und entsprechende Rückmeldungen von Trägern hierzu bekomme. Er schlägt vor, das Programm zu evaluieren, damit der Übergang Schule - Ausbildung sichtbar werde. Zudem gebe es eine neue Interpretation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales des § 52 und § 53 des Aufenthaltsgesetzes, die Geflüchteten und Geduldeten den Zugang zur Förderung eines Hauptschulabschlusses gestattet.

Frau Ortmann antwortet auf die Nachfrage von Herrn Uellenberg van Dawen, dass die Beratungen im KI mit der Weiterleitung zur Verteilung auf die weiterführenden Schulen enden und es dazu keine Wiedervorlage gebe, was mit den jungen Menschen passiere, die in der Schulberatung waren. Die anderen Programme laufen parallel und begleiten und unterstützen die Menschen, die kommen.

Auf Nachfrage von Herrn Detjen zu Asylverfahren für Personen aus Russland und Belarus, antwortet Frau Boeck, dass es sich um Personen handelt, die keinen Asylantrag mehr stellen müssen, weil sie bereits die Aufnahmezusage durch den Bund bekommen. Es handelt sich um ein Verfahren, das außerhalb des Asylverfahrens läuft, nämlich über den Bund, die Botschaften und das Auswärtige Amt. Eine einzelne Person erhält eine Zusage, ein Visum zu bekommen, um ausreisen zu können, und den Aufenthaltstitel nach § 22 zu bekommen. Das Verfahren ist losgelöst vom Asylverfahren.

Frau Arndt fragt:

1) Viele Schüler haben sehr weite und zum Teil unzumutbare Wege, insbesondere aufgrund der nicht mehr optimalen Versorgung durch die KVB. Wenn die Familien sich an die Sozialarbeiter wenden, lautet die Antwort, dass der zugewiesene Schulplatz ausreichend sei und man sich zufriedengeben solle. Hier wäre es wichtig zu prüfen, ob der Schulweg zumutbar ist, je nachdem, wo die Menschen untergebracht sind.

2) Zum Thema Chancenaufenthaltsgesetz fragt Frau Arndt, wie es begleitet wird und welche Unterstützung dabei gegeben ist. In diesem Kontext stellt sie auch die Frage nach Straffälligen und Personen ohne Pässe.

Frau Ortmann erläutert, dass das KI die Familien über das Schulsystem in Deutschland berät, aber nicht selbst die Zuweisung zu den Schulplätzen vornimmt. Das Thema wird erneut aufgegriffen.

Frau Boeck schlägt vor, zum nächsten Runden Tisch einen kleinen Bericht zum Thema Chancenaufenthaltsgesetz einzubringen, wie es angelaufen ist, wie die Zahlen sind und dabei noch einmal auf die rechtlichen Fragen einzugehen, die jetzt gestellt wurden. Dazu seien betreits im Integration Point viele Fragen gestellt und beantwortet worden. Ein Austausch dazu könne auch zeitnah in einer anderen Runde wie etwas in AK Politik stattfinden.