Herr Zitzmann kommentiert die Stellungnahme der Verwaltung zum vorliegenden Bericht über die aktuelle Situation hinsichtlich Personalaufstockung, Sprachmittlung, Identifizierung schutzbedürftiger Personen und Gewaltschutzkonzept. Die Verwaltung habe erklärt, dass sie die Empfehlungen der Ombudsstelle bereits flexibel umsetzt, es bleibe dabei nicht klar, wo und in welchem Umfang und an welchen Standorten dies geschieht. Ein weiterer Austausch mit der Verwaltung sei geplant. Bei der Identifizierung schutzbedürftiger Personen und der Suche nach geeigneter Unterbringung gebe es Verbesserungsbedarf, obwohl die Verwaltung mit dem Team Flüchtlingsmedizin zusammenarbeite und Lösungen innerhalb der bestehenden Ressourcen und Unterbringungskapazitäten suche.

Bezüglich des Gewaltschutzkonzepts – Rückzugmöglichkeiten und Schutzräume – arbeite die Verwaltung gemeinsam mit den Gewaltschutzkoordinatoren an der Fortentwicklung mit den Einrichtungen. Die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes habe jedoch noch nicht an allen Standorten stattgefunden, wo es fallbezogen dokumentiert war.

Das Netzwerke Kinderschutz sei ein weiteres Thema, zu dem die Verwaltung allgemein erklärt habe, dass das Amt für Wohnungswesen zusammen mit dem Jugendamt bei Kinderschutzfällen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung prüfe. Die Ombudsstelle habe betont, dass das Landeskinderschutzgesetz seit dem letzten Jahr vorgebe, dass Netzwerke Kinderschutz einzurichten seien und die Unterbringungseinrichtungen mit einzubeziehen seien. Die Umsetzung und der Umsetzungsstand müssten noch weiter geklärt werden.

Ein weiterer Punkt war die Schwierigkeit bei der Information über die Leistungsbeantragung, insbesondere bei Verlegungen von Einrichtungen mit Verpflegung in Einrichtungen ohne Verpflegung. Die Verwaltung habe erklärt, dass dies grundsätzlich funktioniere, es gebe jedoch Einzelfälle gebe, die genauer betrachtet werden müssten.

Im Zusammenhang mit der Empfehlung zu Abmahnungen wurde angesprochen, dass dabei die rechtliche Grundlage häufig nicht vollständig genannt werde und nicht ausreichend Bezug auf die Hausordnung genommen werde. Zudem sei die Hausordnung nicht an die aktuelle Satzung angepasst worden. Die Ombudsstelle habe bemängelt, dass bei den Abmahnungen ausschließlich der Bezug auf das Wachdienstprotokoll genommen wird und andere Dokumentationen nicht berücksichtigt werden.

In Bezug auf die Instandsetzung des W-LANs in der Herkulesstraße gab die Verwaltung an, dass der Dienstleister keine konkreten Angaben dazu gemacht habe. Es wurde darauf hingewiesen, dass der letzte bekannte Brand im September 2022 gewesen sei und die Frage gestellt, ob NET-Cologne oder ein anderer Zuständiger in der Lage sei, das Problem perspektivisch zu lösen. Aus dem Gremium kam die Rückmeldung, dass das W-LAN wieder funktioniere.

Weiterhin wurde festgehalten, dass die Ombudsstelle sich an die Verwaltung wenden könne sowie die Wachdienste informiert werden sollten, um Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zu lösen. Es wurde bemängelt, dass auf Personen, die die Funktion der Ombudsstelle erklären, häufig völlig verständnislos reagiert wird und diese wiederholt kontrolliert werden. Dieser Umgang sei nicht hinnehmar.

Herr Prölß weist im Blick auf die Beschwerden über Abzüge für Sachleistungen darauf hin, dass die Ombudsstelle Zweifel hinsichtlich der Verfassungsangemessenheit der angewandten Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz äußerte. Es gehe um alleinstehende Erwachsene, die in Sammelunterkünften wohnen und sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig hier aufhalten, ihnen habe der Gesetzgeber einen um 10% geringeren Bedarf an Leistung zugeschrieben, diese Regelung wurde für verfassungswidrig erklärt.

Herr Taschenmacher antwortet auf die Frage, ob das Sozialamt hier entsprechend reagiert habe, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgehend umgesetzt worden sei und die Anpassungen rückwirkend zum 1. Februar 2023 erfolgt seien.

Herr Zitzmann antwortet auf die Nachfrage von Frau Arndt bzgl. eines aktuellen Falles, dass die Aufgabe einer Ombudsstelle nicht darin besteht, für Recht und Unterstützung zu sorgen oder als Parteivertretung zu agieren. Es gibt Fälle, bei denen es sehr lange dauert, bis eine inhaltliche Antwort erfolgt, und die Ombudsstelle hat die Verwaltung darauf hingewiesen.

Frau Kerscher ergänzt, die Beantwortung von Anfragen der Ombudsstelle habe eine hohe Priorität, es gebe intern eine Qualitätsvorgabe, die mit der Ombudsstelle vereinbart wurde. Normalerweise werden Anfragen im Amt innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.

Herr Zitzmann hebt insbesondere die Stichworte “Netzwerk Kinderhilfen” sowie der flexible “Einsatz von Sprachmittler*innen” hervor, über die nochmal ein Austausch stattfinden wird.

Herr Detjen bittet in Zukunft besonders darauf zu achten, dass der Zugang der Ombudsstelle in Geflüchtetenunterkünfte gewährleistet wird.