Zusatz: (zurückgestellt aus den Sitzungen vom 28.11.2022 und 30.01.2023; Bitte halten Sie Ihre Unterlagen bereit).

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt das vorliegende „Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit der Stadt Köln“.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt,

2.1  die im Konzept aufgeführten Einzelmaßnahmen entsprechend der vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen sukzessive umzusetzen; dabei soll die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen die aktuellen lokalen Erfordernisse berücksichtigen sowie sie unter Beachtung der weltpolitischen Lage nötigenfalls anpassen und entsprechend priorisieren;

 

2.2  unter Einbeziehung der an der Entwicklung des Konzepts zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaftsarbeit bereits beteiligten sowie gegebenenfalls weiterer Vereine und Organisationen zu prüfen, ob sich die Stadt Köln, dem Beispiel anderer europäischer Städte wie Barcelona, Graz, Nürnberg, Utrecht und Wien folgend, ausdrücklich zur `Stadt der Menschenrechte´ erklärt, und nach erfolgter Prüfung dem Rat dazu eine Mitteilung bzw. einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

3.    Der Rat begrüßt ausdrücklich das bisherige Engagement der städtischen Unternehmen und Beteiligungen im Bereich der internationalen Kölner Städtepartnerschaften und Städtekooperationen sowie der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit. Die städtischen Unternehmen und Beteiligungen leisten damit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Pflege der Städtepartnerschaften sowie zur gesamtstädtischen Umsetzung der urbanen Agenda der EU und der UN-Nachhaltigkeitsziele. Der Rat bittet die städtischen Unternehmen und Beteiligungen, ihr diesbezügliches Engagement im Rahmen der wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten fortzusetzen und zu intensivieren.

In dem Zusammenhang stellt der Rat anerkennend fest, dass zunehmend auch die Bundes- und Landesregierung das große Potential kommunaler Unternehmen im Bereich europäischer und internationaler Städtekooperationen sowie der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit erkennen und wertschätzen.

 

Dem zuständigen Fachausschuss für Europa und Internationales wird über die Umsetzung der Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Jahres Bericht erstattet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.