Beschuss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Grundstücke Widdersdorfer Straße 158 und 188a nördlich der Widdersdorfer Straße, östlich des Gaswerks, südlich des Kontrastwerks (Oskar-Jäger-Straße 173), westlich des Grundstückes Oskar-Jäger-Straße 155, unter Aussparung der Grundstücke Widdersdorfer Straße 184 und 188 —Arbeitstitel: Widdersdorfer Straße 158 und 188a in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen.

 

Beschließt zur Sicherstellung der architektonischen Qualität eine Mehrfachbeauftragung durch den Vorhabenträger in Auftrag geben zu lassen.

 

Für die im Ideenteil zum Wettbewerbsfahren Max Becker-Areal gezeigten, öffentlichen Durchwegungen ist ein Nutzungsrecht für die Allgemeinheit herzustellen.

 

Die Vorhabenträgerin und etwaige Rechtsnachfolger werden verpflichtet, Anschlüsse zu dem vorgesehenen Wegenetz / zu den Nachbargrundstücken auch nach Abschluss der eigenen Baumaßnahmen herzustellen, sobald sich auf den angrenzenden Nachbargrundstücken eine Nachnutzung ergibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.