Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt

 

die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür

 

·         die Freigabe von 25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haushaltsplan 2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der Beschluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung.

·         die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.).

·         die anderweitige Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang von 10.000 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literaturhaus Köln e.V.“

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.