Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.) mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrheinisch, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe) einzurichten.

 

  1. gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verbot überwacht bzw.  eingehalten werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion SPD und FDP zugestimmt.