Sitzung: 13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0364/2023
Die Verwaltung wird beauftragt,
- eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.) mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrheinisch, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe) einzurichten.
- gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verbot überwacht bzw. eingehalten werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion SPD und FDP zugestimmt.