Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln
gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis und befürwortet
die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum
Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als
alleinigem Standort der Kliniken Köln, um die Gesundheitsversorgung in Köln und
der Region sowie das Unternehmen Kliniken Köln zukunftsfähig aufzustellen.
Die
bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistungen der
Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und
Jugendpsychiatrie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim
zentralisiert.
2.
Der Rat
ermächtigt die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der
Gesellschafterversammlung der Kliniken Köln, die Geschäftsführung mit der
Umsetzung dieses Zukunftsmodells unter folgenden Maßgaben zu beauftragen:
a) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, für die Umsetzung des Vorhabens in größtmöglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben.
b) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, in einem jährlichen Sanierungsbericht über den Fortschritt der Sanierung der Kliniken Köln anhand eines Soll/Ist-Vergleichs zu berichten. Der Sanierungsbericht soll dem Wirtschaftsplan für das darauffolgende Jahr beigefügt werden und etwaige Nachsteuerungsbedarfe beinhalten. Der Sanierungsbericht ist dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
c) Die Geschäftsführung wird gebeten, Räumlichkeiten für eine ergänzende kinderärztliche Versorgung im Linksrheinischen zu prüfen und in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Personalwohnungen im Rechtsrheinischen umfasst.
3.
Ferner
beauftragt der Rat die Verwaltung, die notwendigen haushaltstechnischen
Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Doppelhaushalt
2023/2024 und in der Planung für die Haushaltsjahr 2025ff. in die Wege zu
leiten.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in nachfolgende
Gremien.