Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt, dass

der Stadtentwicklungsausschuss

1.            beschließt, den am 14. November 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefassten Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet südlich des Grundstücks Mottenkaul 11, südliche Grenzen der Grundstücke Am Feldgarten 1 bis 13 bis zur Quettinghofstraße, circa 75 m in Richtung Süden entlang des Feldweges (Verlängerung Quettinghofstraße), circa 230 m in Richtung Nordwesten bis zur Straße Mottenkaul in Höhe des Privatweges zum Reiterhof und östlich der Straße Mottenkaul mit einer Länge von circa 90 m bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Mottenkaul 11 —Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven— sowie den am 25. September 2014 gefassten Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen;

2.            beschließt, nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Straße Mottenkaul und der Quettinghofstraße, das nördlich durch den Siedlungsrand/Baumbestand begrenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 endet (Flurstücke 113, 114, 115, teilweise 594 und teilweise 631, alle Flur 41 der Gemarkung Worringen) —Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven— aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen;

3.            nimmt die Machbarkeitsstudie als städtebauliches Vorkonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

4.            verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.