Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt, dass
der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt,
den am 14. November 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefassten
Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet südlich des
Grundstücks Mottenkaul 11, südliche Grenzen der Grundstücke Am Feldgarten 1 bis
13 bis zur Quettinghofstraße, circa 75 m in Richtung Süden entlang des
Feldweges (Verlängerung Quettinghofstraße), circa 230 m in Richtung Nordwesten
bis zur Straße Mottenkaul in Höhe des Privatweges zum Reiterhof und östlich der
Straße Mottenkaul mit einer Länge von circa 90 m bis zur südlichen Grenze des
Grundstücks Mottenkaul 11 —Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in
Köln-Roggendorf/Thenhoven— sowie den am 25. September 2014 gefassten Beschluss
über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und
das Bebauungsplanverfahren einzustellen;
2.
beschließt,
nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Straße
Mottenkaul und der Quettinghofstraße, das nördlich durch den
Siedlungsrand/Baumbestand begrenzt wird und in Richtung Süden auf Höhe des
Privatweges zum Reiterhof Mottenkaul Nr. 22/24 endet (Flurstücke 113, 114, 115,
teilweise 594 und teilweise 631, alle Flur 41 der Gemarkung Worringen)
—Arbeitstitel: „Grundschulstandort Östlich Mottenkaul“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven—
aufzustellen mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung
Schule) festzusetzen;
3.
nimmt
die Machbarkeitsstudie als städtebauliches Vorkonzept zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
4.
verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.