Der
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchstabe b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt